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Apostillen Legalisationen
Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.
Das Landgericht Karlsruhe ist ausschließlich zuständig für Urkunden des Landgerichtsbezirks Karlsruhe, dieser umfasst: Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Karlsruhe, Karlsruhe-Durlach, Knittlingen, Maulbronn, Mühlacker, Philippsburg und Pforzheim.
Urkunden von Städten, Gemeinden, Schulen und Hochschulen beurkunden die unten aufgeführten Stellen. Das Landgericht ist dazu nicht befugt.
Anträge auf Apostillen / Überbeglaubigungen können seit dem 01.02.2017 ausschließlich schriftlich eingereicht
werden. Ein Formular für einen Antrag finden Sie hier.
Die Urkunden werden nach Erledigung per Post zurückgesandt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 2 - 5 Werktage.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterinnen (0721/926-2340).
Weitere Zuständigkeiten für die Erteilung von Apostillen und Legalisationen:
Für Urkunden der Städte und Gemeinden
(wie z.B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Einbürgerungszusicherungen u.a.):
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 11
Schlossplatz 1-3
76131 Karlsruhe
Tel.
Für Urkunden von baden-württembergischen Schulen oder den Landeslehrerprüfungsämtern:
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Thouretstr. 6
70173 Stuttgart
Tel.
Für Urkunden aus dem Universitäts- bzw. Hochschulbereich:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Königstr. 46
70173 Stuttgart
Tel.